Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz. Dies geschieht auf Antrag bei der zuständigen Behörde.
Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Einbürgerung haben, kann eine Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in Betracht kommen (z.B. bei deutschem Ehegatten oder deutschem Lebenspartner).
Auf folgenden Seiten finden Sie in Kürze weiterführende Informationen zur Einbürgerung und dem Einbürgerungstest.