Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin wird in Deutschland von der Bundesversammlung gewählt. Dies ist im Artikel 54 Grundgesetz und das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten geregelt.
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des deutschen Bundestages und gleicher Zahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.