Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?
- alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
- alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
- alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
- nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium
Erklärung
Ein Schöffe ist in Deutschland ein ehrenamtlicher Richter. Entsprechend §31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann nur ein deutscher Staatsbürger zum Schöffen gewählt werden.
Zusätzlich sollte ein Schöffe mindestens 25 Jahre alt sein (§33 GVG, 1), aber nicht älter als 70 Jahre alt (§ 33 GVG, 2).